Die europäische Kommission
Die Rolle der Kommission im Institutionengefüge
Der letzte Besuchstermin am dritten Seminartag fand in der Europäischen Kommission statt, wo die Journalistin Silke Wettach uns in einem echten, wenngleich ungenutzten Sitzungssaal begrüßte.
Die europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Sie besteht aus 27 Mitgliedern (ein Vertreter pro Mitgliedsland), welche jeweils spezifische Fachgebiete vertreten. Diese Mitglieder werden auf fünf Jahre ernannt. Insgesamt arbeiten etwa 24.000 Beamte in 34 Generaldirektionen für die Kommission.
Im Fokus der Arbeit der Kommission stehen die Gesetze der Europäischen Union und deren Einhaltung in den einzelnen Mitgliedsländern.
Die Kommission legt Gesetzesvorschläge in Form von Verordnungen oder Richtlinien vor. Verordnungen müssen von allen Mitgliedsstaaten genau umgesetzt werden, Richtlinien geben ein gemeinsames Ziel (z. B. Antidiskriminierung) vor. Dabei umfasst der Zuständigkeitsbereich sämtliche Bereiche der EU-Politik (z. B. Landwirtschaft, Regionalpolitik und Wettbewerb) sowie die internationalen Handelsbeziehungen.
Eine weitere Funktion der Kommission ist die Überwachung der Verträge. Falls Verträge von Firmen oder Ländern gebrochen werden, ist die Kommission befugt, Sanktionen zu verhängen. Diese Strafen bestehen aus Strafgeldern und nicht aus Haftstrafen.

Die Journalistin Silke Wettach referiert in einem „stillgelegten“ Sitzungssaal
Dies veranschaulichte Frau Wettach anhang folgender Beispiele:
Aufgrund einer Kartellbildung wurde das Unternehmen Thyssen Krupp zu einer Strafe von 400 Millionen Euro verurteilt. Durch eine Kronzeugenregelung der EU bekommt der erste Geständige Straffreiheit garantiert und der zweite und dritte eine zugesicherte Strafminderung von 20-30%, wodurch es für die Kommission einfacher wird, die Vorwürfe zu beweisen.
Ein anderes aktuelles Beispiel betrifft Berlin: In Deutschland gibt es für Schwangere in Betrieben mit acht oder weniger Angestellten keinen Kündigungsschutz, um die Unternehmen zu schützen. Von der EU wurde allerdings ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet, wodurch das Deutsche Gesetz irrelevant geworden ist. EU-Recht steht nämlich über dem Recht der einzelnen Nationen (nationales Recht).
Falls in Berlin keine Gesetzesänderung vorgenommen wird, kann der Europäische Gerichtshof (EuGh) Deutschland zwingen oder mit Strafen belegen.
Melanie von Raesfeld, Katharina Querner und Desiree Yuen
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