Im Sinne der Subsidiarität – Der Ausschuss der Regionen
Im Ausschuss der Regionen (AdR) wurde unsere Schülergruppe sehr freundlich von Herrn Heinrich Bultmann empfangen, welcher dort als Übersetzer tätig ist. Vor Ort versammelte sich unsere Gruppe in einem der Besprechungsräume der Presse- und Kommunikationsabteilung des AdR, in welchem Herr Bultmann eine sehr informative PowerPoint-Präsentation vorführte. Er veranschaulichte den Arbeitsprozess, indem er übersetzte Anträge und Stellungnahmen der Fachkommissionen vorstellte. Darauf folgte eine Diskussionsrunde, bei der wir offen gebliebene Fragen klären konnten. Wir erfuhren so genaueres über Herrn Bultmanns Tagesablauf und die verschiedenen Tätigkeiten des AdR. Die durch den Vortrag und die Diskussion erhaltenen Informationen sollen im Folgenden kurz und präzise zusammengefasst werden.
Beim Ausschuss der Regionen (AdR) handelt es sich um eine politische Versammlung der Europäischen Union zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Der Ausschuss der Regionen wurde 1992 mit dem Vertrag von Maastricht gegründet.
Im Vertrag von Lissabon (2007) wird dem AdR Klagerecht eingeräumt und das Subsidiaritätsprinzip bestätigt. Das Subsidiaritätsprinzip, das gleichzeitig mit der Errichtung des AdR in den Verträgen verankert wurde, besagt, dass Entscheidungen in der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen. Die Europäische Union soll daher keine Aufgaben übernehmen, für die die nationale, regionale oder kommunale Ebene besser geeignet ist.
Der AdR gibt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Entwurf europäischer Rechtsvorschriften eine Stimme (70% aller Rechtsakte der EU werden auf lokaler bzw. regionaler Ebene umgesetzt). Damit soll Europa bürgernäher gestaltet und eine Subsidiaritätskultur gefördert werden. Außerdem bietet der Ausschuss einen Ort der Begegnung an, an dem Regionen und Städte bewährte Verfahren austauschen und am Dialog mit den EU-Institutionen teilnehmen können.
Die Institution besteht aus 344 Vollmitgliedern, bei welchen es sich um Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften handelt, und deren 344 Stellvertretern. Diese bilden 27 Delegationen, sechs Fachkommissionen und vier Fraktionen. Der Präsident Luc Van den Brande steht an der Spitze des Ausschusses.
Die Hauptaufgabe des AdR ist die Erarbeitung von Stellungnahmen. Nach der Befassung durch die Europäische Kommission, den Rat oder das Europäische Parlament wird der Vorschlag einer Fachkommission zugewiesen. Ist die Ausarbeitung abgeschlossen, wird diese endgültige Stellungnahme auf der Plenartagung verabschiedet und anschließend veröffentlicht.
Weitere Aufgaben sind das Monitoring, das Netz für Subsidiaritätskontrolle, der europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und die Open Days.
Deutschland spielt mit 24 Vertretern eine wichtige Rolle im AdR. 16 dieser Vertreter sind für die Bundesländer zuständig, fünf dieser Positionen sind doppelt vergeben und drei weitere auf Verbände verteilt.
Die Zusammenarbeit der gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene ist die Voraussetzung für solides Regieren in Europa; jede dieser vier Ebenen ist unverzichtbar und sollte in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sein.
Alicia Mandl, Pauline Vinnen, Vincent Karbassioun
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